Pflegeleistungen
Als Pflegeleistungen gelten Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie umfassen insbesondere:
• Indirekte Pflege:
- Anwendung von Pflegetheorien und Pflegekonzept
- Praxisanleitung und Begleitung
- Pflegemanagement
- Kooperation mit anderen Berufsgruppen
- Mitarbeit bei ärztlicher Diagnostik und Therapie
- Unterstützung von Bewohnern beim Einzug
• Direkte Pflege:
Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL’s):
- Kommunizieren
- Sich bewegen
- Sich pflegen
- Vitale Funktionen aufrechterhalten
- Essen und Trinken
- Ausscheiden
- Sich kleiden
- Ruhen und Schlafen
- Sich beschäftigen
- Sich als Mann/Frau fühlen
- Für eine sichere Umgebung sorgen
- Soziale Bereiche des Lebens sichern
- Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
- Palliative Pflege
- Validierende Pflege
Wichtig: Die Bundespflegegeldeinstufung hat keine bindende Wirkung für die Pflegeeinstufung in unserem Heim.