Als Pflegeleistungen gelten Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie umfassen insbesondere:
• Indirekte Pflege:
• Direkte Pflege:
Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL’s):
Wichtig: Die Bundespflegegeldeinstufung hat keine bindende Wirkung für die Pflegeeinstufung in unserem Heim.