24.06.2024 - 13.10.2024 Ausschreibung der Landtagswahl 2024
Ehemalige Landesbürger:innen (Auslandsvorarlberger:innen)
In diesem Zusammenhang darf auf die Möglichkeit des Wahlrechtes für ehemalige Landesbürge-rinnen und Landesbürger hingewiesen werden:
Gemäß § 4 Wählerkarteigesetz können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die unmittelbar von Vorarlberg ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt haben, die Aufnahme in die Wählerkartei bei der Gemeinde schriftlich beantragen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten, sofern ihr Verzug ins Ausland nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Die Antragstellung ist über den Link Antrag ehemaliger Landesbürgerinnen und Landesbürger (Auslandsvorarlberger/innen) auf Eintragung in die Wählerkartei möglich.