Ärztliche Betreuung
Im Haus Nenzing haben die Bewohner das Recht auf freie Arztwahl. Mindestens einmal pro Woche kommen die Ärzte der Gemeinde zur Visite.
Auskunftspflicht
MitarbeiterInnen haben den BewohnerInnen und deren Vertretern oder Personen, die von den Bewohnern als auskunftsberechtigt benannt wurden, alle Auskünfte über die von ihnen gesetzten gesundheits-
und krankenpflegerischen Maßnahmen zu erteilen.
Besuchszeiten
DURCHGEHEND
Bo.T (Bewohnerorientierte Tagesgestaltung)
Ein breit gefächertes Angebot an Aktivitäten und Unterhaltungen, die jeden Monat neu geplant werden.
Eintritt
Wir unterstützen und beraten künftige HeimbewohnerInnen frühzeitig in allen Fragen, die ihren Eintritt in das Haus Nenzing
betreffen. Insbesondere beraten und unterstützen wir sie bei allen notwendigen Formalitäten.
Essen
Es werden neben einer Normalkost auch die wichtigsten Diätformen offeriert. Die Essenszeiten werden großzügig angeboten. Wir bieten den
Heimbewohner/Innen einen Speiseplan, der den Bedürfnissen einer gesunden qualitativ hochwertigen Ernährung entspricht.
Essenszeiten
Frühstücksbuffet von 7.00 bis 11.00 Uhr
Mittagessen von 11.00 bis 12.30 Uhr, Auswahl von Wunschkost
Jause ab 15.00 Uhr
Abendessen von 17.00 bis 18.00 Uhr
Es werden natürlich auch die wichtigsten Diätformen angeboten.
Essen auf Rädern
wird vom Haus Nenzing von Montag bis Freitag geliefert. Es werden auch hier die wichtigsten Diätformen und verschieden große Portionen angeboten.
Grundtarif
Der Grundtarif umfasst in der Regel folgende Leistungen: Wohnen, Verpflegung, Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung. Wichtig ist die klare Abgrenzung zu Pflegeleistungen.
Haftung
Haftungsfragen werden in der Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.
Heimvertrag
Der Heimvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bewohner und dem Heim.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Bevölkerung wird regelmäßig über allgemeine und besondere Ereignisse im Heimbereich informiert. Folgende Medien werden (je nach Begebenheit) verwendet:
heiminterne Zeitung (erscheint quartalsmäßig), Bürgermeisterbrief, Walgaublatt, Zeitungen, und ggf. Radio und Fernsehen.
Palliativpflege
Palliativbetreuung (Palliative Care) steht für das Bemühen die Lebensqualität der BewohnerInnen mit fortgeschrittener Erkrankung soweit wie möglich wiederherzustellen bzw. zu fördern. Mit
umfassenden interdisziplinären Maßnahmen wird versucht, ein Leben in Selbstbestimmung und Würde bis zuletzt zu ermöglichen.
Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation beinhaltet sämtliche Aufzeichnungen von durchgeführten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen. Sie ist gesetzlich verpflichtend. Den BewohnerInnen und deren
Vertretern ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
Pflegeeinstufung
Die Pflegeeinstufung ist ein Leistungsnachweis über die erbrachten Pflegeleistungen. Es ist die Grundlage für die Verrechnung der Pflegeleistungen.
Pflegeleistungen
Zu den Pflegeleistungen zählen in der Regel sämtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens, soweit sie nicht in den Hotelleistungen enthalten sind.
Sonderleistungen
Sonderleistungen sind jene Leistungen unseres Heimes, die weder innerhalb der Hotelleistungen noch innerhalb des Pflegetarifs angeboten werden (z.B. Urlaub in einem Hotel). Solche
Sonderleistungen sind zusätzlich gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen.
Sachwalter
Ein Sachwalter ist ein gesetzlicher Vertreter von volljährigen Personen zum Schutz vor nachteiligen Rechtsgeschäften. Bestellungskriterien: Vermag eine Person, die an einer psychischen Krankheit
leidet oder geistig behindert ist, alle oder einzelne Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen ein Sachwalter
zu bestellen.
Sozialhilfe
Kann jemand den Aufenthalt nicht zur Gänze aus eigenen Mitteln bestreiten, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.
Taschengeld
Bewohnern, die den Aufenthalt nicht zur Gänze selbst bezahlen können, verbleibt ein Taschengeld für die Abdeckung persönlicher Bedürfnisse.
Tariftabelle
Auf der Tariftabelle sind sämtliche Tarife mit Datum der Gültigkeit aufgelistet. Sie wird dem Bewohner oder dessen Vertreter im Falle einer Änderung persönlich ausgehändigt.
Verschwiegenheitspflicht
Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit besteht unter anderem nicht,
wenn die betroffene Person von der Geheimhaltung entbunden wird. Siehe auch Auskunftspflicht.
Validierende Pflege
Validation ist eine Kommunikationsmethode, welche den Pflegenden hilft, desorientiertes Verhalten der BewohnerInnen zu verstehen und mit Einfühlungsvermögen
einen Zugang in deren innere Erlebniswelt zu finden. Umgang mit dementen alten Menschen bedeutet, nach Möglichkeiten zu suchen, um miteinander kommunizieren zu können. Das kann sein mit Worten,
Gesten, Blickkontakt und Berührungen.
Wohnen
Wir bieten unseren BewohnerInnen in angenehmer Umgebung und Atmosphäre ein Wohnen in Gemeinschaft. Wir bieten im Haus Nenzing diverse heimelige Sitzgelegenheiten und
Leseecken. Für Aufführungen, Kino, Feste und ähnliches wird der Besucherraum verwendet (extern). In der heimeligen Kapelle kann religiösen Bedürfnissen nachgegangen werden. So ist das Heim für
den Bewohner ein Lebensraum, in dem er sich wohl und zuhause fühlt.