Winterdienst

Ein Traktor mit angebauter Schneeschleuder

Damit die Räumfahrzeuge ungehindert zufahren können, bitten wir Sie, Hecken, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Die Schneelast drückt das Astwerk ansonsten oftmals auf die Straßen und erschweren die Schneeräumung.

Der durch die Schneeräumung in privaten Hauseinfahrten und Vorplätzen anfallende Schnee ist vom Hauseigentümer selbst zu entfernen und auf eigenem Grund zu deponieren. Er darf nicht auf öffentliche Straße geschoben werden.

Hindernisse wie z.B. abgestellte Autos auf Gehsteigen, Umkehrplätzen und Straßen erschweren die Schneeräumung. Für Zäune, die nicht direkt vom Schneeräumfahrzeug beschädigt werden, besteht kein Schadenersatzanspruch. Zäune müssen einer „normalen“ Schneeräumung standhalten.

Damit der Winterdienst reibungslos funktionieren kann, bitten wir um Einhaltung der genannten Punkte. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Fahrer der Schneeräumfahrzeuge geben ihr Bestes und sind stets bemüht, die Straßen schneefrei zu halten!

05.12.2023 09:45