Infos zur Hundehaltung in Nenzing

4 sitzende Hunde auf einer Bank

Für ein freundliches Miteinander von Mensch und Tier gibt es in der Marktgemeinde Nenzing einige Verhaltensregeln rund um die Haltung von Hunden. Die wichtigsten haben wir gerne für Sie zusammengefasst:

Anmeldung
Wer im Gemeindegebiet von Nenzing einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat diesen längstens innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzumelden.

Abgabepflicht
Wer einen über 3 Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, Hundesteuer in Höhe von 76,- € je gehaltenem Hund und Jahr zu bezahlen.

Förderung
Die Marktgemeinde Nenzing unterstützt die Absolvierung des Hundeführscheins (Sachkundenachweis und Begleithundeprüfung) mit einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 110,- €. Gleichwertige Ausbildungen werden ebenfalls gefördert. Die Förderung gilt für alle Hundeführscheine, die nach 1.1.2019 abgeschlossen wurden.

Hundeverbot auf Kinderspielplätzen
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen in Nenzing dürfen sich keine Hunde aufhalten.

Leinenpflicht
Im geschlossenen Siedlungsgebiet müssen Hunde an der kurzen Leine (max. 1,5 m) geführt werden. Dies gilt auch am Walgauradweg entlang der Ill sowie auf der Alpe Gamp und im Nenzinger Himmel im Nahbereich der Hütten.

Listenhunde / Kampfhunde
Bestimmte Hunderassen gelten als sogenannte Kampfhunde. Die Haltung eines solchen Hundes ist bewilligungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Anschaffung des Tieres im Rathaus zu den Voraussetzungen.

Sorgfaltspflicht
Im gesamten Gemeindegebiet von Nenzing müssen Hunde so geführt werden, dass die Hunde immer unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich der*s Halter*in sind.

Umgang mit Weidevieh
Wanderungen und Spaziergänge in Gegenden mit Weidetierhaltung können Gefahren für Mensch und Tier bergen. 10 Tipps für den richtigen Umgang mit Weidetieren finden Sie unter www.nenzing.at/rundumdenhund.

Verunreinigungen
Hundekot muss im gesamten Gemeindegebiet ordnungsgemäß beseitigt werden. Benutzte Hundekotbeutel müssen in den Hundekotbehältern oder im Restmüll entsorgt werden. Kostenlose Hundekotbeutel erhalten Sie in den über 50 im Gemeindegebiet verteilten Entsorgungsstationen oder im Rathaus der Marktgemeinde Nenzing.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken daran, dass Nenzing eine hundefreundliche und saubere Gemeinde bleibt! Mehr zu den Rahmenbedingungen der Hundehaltung in Nenzing finden Sie unter www.nenzing.at/rundumdenhund

10.07.2023 09:00