Gemeinnützige Miet- und Miet-Kauf-Wohnungen

Computerdarstellung eines Mehrfamilienwohnhauses

Leistbare Wohnungen mit guter Wohnqualität sicher zu stellen, ist der Marktgemeinde Nenzing gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten sehr wichtig. 


Derzeit gibt es in Nenzing 159 gemeinnützige Wohnungen. Durch den Bau der neuen Wohnanlage „D`Sidlig“ kommen innerhalb der nächsten Jahre über 70 weitere Wohnungen hinzu. Eigentümerin und Vermieterin der geförderten Wohnungen ist je nach Wohnanlage eine der drei Wohnbaugesellschaften: VOGEWOSI, Alpenländische und Wohnbauselbsthilfe. Die Zuteilung der Wohnungen erfolgt durch die Gemeinde anhand der Wohnungsvergaberichtlinie der Vorarlberger Landesregierung. 

Während die Gemeinde in den bestehenden Wohnanlagen ausschließlich Miet-Wohnungen vergeben kann, werden durch die Fertigstellung der ersten Bauetappe der neuen Wohnanlage „D`Sidlig“ auch wieder Miet-Kauf-Wohnungen verfügbar. Um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, bietet der Miet-Kauf, der Abschluss eines Mietvertrags mit späterer Kaufoption, eine attraktive Möglichkeit.


Um sich für eine gemeinnützige Miet-Kauf oder Miet-Wohnung bewerben zu können, müssen Sie in der Regel folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen derzeit in Nenzing wohnen oder arbeiten oder früher mindestens 10 Jahre in Nenzing gelebt haben.
  • Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen (=Jahreszwölftel) darf die folgenden Beträge nicht überschreiten:
    • 1 Person: € 2.380,00 (Miete), € 2.800,00 (Miet-Kauf)
    • 2 Personen: € 4.200,00 (Miete), € 5.000,00 (Miet-Kauf)
    • ab 3 Personen: € 4.900,00 (Miete), € 5.600,00 (Miet-Kauf)
  • Wohnungswerber*innen dürfen kein Wohnungseigentum oder Wohnrecht besitzen.
  • Das Vermögen des Haushalts darf den Betrag von € 80.000,00 nicht überschreiten.


Wenn Sie sich für eine gemeinnützige Miet- oder Miet-Kauf-Wohnung interessieren, können Sie sich während den Öffnungszeiten im Sozialamt der Marktgemeinde Nenzing informieren und beraten lassen.

Sozialamt, Zimmer 108 in der Marktgemeinde Nenzing, Landstraße 1

T: 05525 62215 108, E: gemeinde@nenzing.at

Öffnungszeiten: Mo + Do, 7.30 - 12, 13 - 18 Uhr, Di + Mi, 7.30 - 12 Uhr, Fr keine


Die Wohnungsvergaberichtlinie im Detail sowie das Formular für die Wohnungsbewerbung finden Sie auch online unter: www.nenzing.at/wohnungswesen

25.09.2023 16:27