Folgende Aufnahmearten werden angeboten:
- Daueraufnahme
- Übergangspflege (als Zwischenschritt vom Krankenhaus nach Hause)
- Urlaubsbett
Sozialhilfe
Zur teilweisen oder gänzlichen Abdeckung der Kosten eines Heimaufenthaltes haben
Bewohner:innen die Möglichkeit, Mittel der öffentlichen Hand (Mindestsicherung) in Anspruch zu nehmen.
Zur Pflegeplatz-Finanzierung behält das jeweilige Bundesland die Pension oder Rente sowie auch das Pflegegeld der betroffenen Person ein. Der pflegebedürftigen Person steht weiterhin 20 % der Pension und ein Teil des Pflegegeldes zu.
Es ist ratsam, die Frage der allfälligen Kostenübernahme mit dem Sozialhilfeträger zu besprechen. Auskünfte hierüber erteilen die Sozialämter.