Sozialhilfe
Zur teilweisen oder gänzlichen Abdeckung der Kosten eines Heimaufenthaltes haben BewohnerInnen die Möglichkeit, Mittel der öffentlichen Hand (Mindestsicherung) in Anspruch
zu nehmen.
Zur Pflegeplatz-Finanzierung behält das jeweilige Bundesland die Pension oder Rente sowie auch das Pflegegeld der betroffenen Person ein. Der pflegebedürftigen Person steht weiterhin 20 % der
Pension und ein Teil des Pflegegeldes zu.
HINWEIS
Es ist ratsam, die Frage der allfälligen Kostenübernahme mit dem Sozialhilfeträger zu besprechen. Auskünfte hierüber erteilen die Sozialämter.
- Sozialamt der Marktgemeinde Nenzing
Frau Mag.a Sandra van Apeldoorn
Frau Edith Greussing-Mangeng
Tel. 05525/62215-108
- Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Sozialamt Abteilungsleiter Herr Gaßner
Schlossplatz 2
6700 Bludenz
Tel. 05552/6136-51410