Datenschutzinformation zur Videoüberwachung (gemäß Art 13 und 14 DSGVO)

Bildmaterial

Die Aufnahme und Speicherung von Bildmaterial (Fotos oder Videos) erfolgt auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses sowie im öffentlichen Bereich in Vollziehung der Gesetze (Strafprozessordnung, Sicherheitspolizeigesetz, Abfallordnung bzw. Abfallwirtschaftsgesetz, usw.).

Videoüberwachung neuralgischer Plätze

  • zum Zwecke der Vorbeugung bzw. zur Verfolgung strafrechtsrelevanter Tatbestände
  • zur Überwachung im Falle von Beschädigungen, Beschmutzungen usw.
  • sowie aus Sicherheitsgründen

Standorte:

  • Spielplatz beim Kindergarten Nenzing (außerhalb der Kindergartenöffnungszeiten)
  • Spielplatz Gaisstraße
  • Pausenhof der Volksschule Nenzing
  • Eingangsbereich der Mittelschule und Sportmittelschule Nenzing
  • Öffentliches WC Aufbahrungshalle, Schulstraße, 6710 Nenzing
  • Naherholungsgebiet Galina, Parkplatz bei der Kneippanlage
  • Latzwiese, vis a via Sportplatz Alpencamping Gafrenga

Videoüberwachung bei Wertstoffsammelstationen

  • zum Zwecke der Vorbeugung bzw. zur Verfolgung
  • strafrechtsrelevanter Tatbestände
  • zum Zwecke des Eigentums / Objektschutzes
  • zur Überwachung im Falle von Beschädigungen, Beschmutzungen usw.

Standorte:

  • Wertstoffsammelstelle Pfarrheim Nenzing, 6710 Nenzing
  • Wertstoffsammelstelle Illstraße, 6710 Nenzing
  • Wertstoffsammelstelle Feuerwehrhaus Motten, 6820 Nenzing
  • Wertstoffsammelstelle Gurtis, 6820 Nenzing

Aufgezeichnet werden

  • Bilddaten der Betroffenen (Aussehen/Verhalten)
  • KFZ (Marke, Modell, Kennzeichen, Farbe)
  • Ort und Datum/Zeit der Bildaufzeichnung (Standort)

Datenaufbewahrung

Die Speicherung der Daten erfolgt digital auf die Dauer von maximal 72 Stunden (3 Tage) – damit ist sichergestellt, dass allfällige Beweismittel zeitgerecht sichergestellt werden können. Sichergestellte Daten werden im Anlassfall bis zum Abschluss etwaiger Verfahren gespeichert.

Datenweitergabe/-erhebung

Diese erfolgt ausschließlich im Anlassfall, sofern aufgenommene Personen oder Kraftfahrzeuge identifiziert werden können, und zwar an:

  • Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) § 80 StPO
  • Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) § 80 StPO
  • Gerichte (zur Beweismittelsicherung in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten) StPO
  • Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen)
  • Sicherheitspolizeilich relevante Sachverhalte (Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. 566/91 i.d.g.F.)
  • Bezirkshauptmannschaft Bludenz (Abfallordnung der Marktgemeinde Nenzing, basierend auf dem Landes-Abfallwirtschaftsgesetz, LGBL Nr. 1/2006 i.d.g.F.)

Datenschutz

Datenschutz-Verantwortlicher:
don´t panic it-services og
Christian Wally
Sturnengasse 9, 6700 BludenzE-Mail: datenschutz@citynet.bz

Betroffenenrechte

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (http://dsb.gv.at/) zuständig.

Kontakt

Marktgemeinde Nenzing
Landstraße 1, 6710 Nenzing
E-Mail: gemeinde@nenzing.at