Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10a des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz  zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website nenzing.riskommunal.net und der mobilen App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ in Version 4.1.4 Februar 2021“. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die mobile App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)  noch nicht fertig evaluiert. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende März 2021 abgeschlossen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen


    1.1.1 Non-text Content: 

    In der mobilen Version der Webseite kann es vorkommen das einige Screenreader das Logo der Markgemeinde Nenzing vorlesen. 

    Es kann vorkommen das einige Screenreader dekorative Sonderzeichen vorließt.

    Eingebundene Karten haben auf der Webseite keinen Beschreibungstext.

    Bilder welche vergrößert werden können haben keine genaue Linkbeschreibung, weiters wenn ein Bild geöffnet wurde hat das Bild welches die Box wieder schließt keinen Alternativtext.

    Es kann vorkommen das nicht alle Bilder einen sachlichen und kurzen Alternaivtext aufweisen. 


    1.3.1 Info and Relationships: 

    Auf der Webseite können Inhalte als Überschrift erkennbar sein, sind jedoch nicht als solche ausgezeichnet.

    Manche Tabellen weisen nur ein Feld auf, in den meisten Fallen wurde beim Inhalt der Spalte ein beschreibender Text hinzugefügt.

    Navigationselemente zum blättern zwischen mehreren Seiten werden nicht als Liste dargestellt.

    Akkordeons werden auf der gesamten Seite nicht als Liste dargestellt.

    Unterseite "Ansprechpersonen": die einzelnen Personen werden in eigene Behälter und nicht als Liste dargestellt.


    1.3.2 Meaningful Sequence:

    Es kann auf der Seite vorkommen das nicht immer eine sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Element sinnvoll angereiht sind.

    Die Überschriften 1 sind im Inhalt an erster Stelle gereiht, diese Logoik ist auf der gesamten Seite anzufinden.

    Die Reihenfolge der einzelnen Suchergebnisse entspricht nicht der Reihenfolge im Quelltext. Nach dem Klick auf die "Absenden" - Schaltfläche befindet sich ein Tipp welcher sich auf die Suche bezieht.


    1.3.5 Identify Input Purpose

    Es kann vorkommen das in Onlineformularen nicht alle input - Felder mit einer autocomplete - Funktion versehen sind.


    1.4.1 Use of Color

    Links werden nur farblich Hervorgehoben und sind nicht mit einen zweiten Merkmal versehen.


    1.4.3 Contrast (Minimum)

    Das Logo der Marktgemeinde Nenzing in der Kopf- und Fußzeile hat einen unzureichendes Kontrastminimum.


    1.4.12 Text Spacing

    Die Textabstände und Zeilenhöhen der Texte wurde auf der Webseite angepasst.


    2.1.1 Keyboard

    Der verwendete Slider in der Kopfzeile hat keine Möglichkeit die Bilder zu stoppen bzw. wieder starten zu können. Weiters ist immer nur das jeweilig aktive Bild fokusierbar.

    In der Mobilen Version der Webseite, sind die Steuerelemente (Menü und Suche) der Kopfzeile nicht mit dem Keyboard erreichbar.


    2.4.2 Page Titled

    Nicht alle Titel der einzelnen Seiten der Webseite sind ausreichend beschrieben.


    2.4.3 Focus Order

    Die Suche im Headerbereich hat eine umgekehrte Fokus Reihenfolge, als auch auf der Startseite der Button für die "Weiteren Neuigkeiten".

    Wenn die Pfeile im Bilderkarussell mit dem Fokus bedient werden verbleibt dieser auf den jeweiligen Element.

    Wenn ein Bild geöffnet (vergrößert) wurde, kann es vorkommen das verdeckte Elemente mit dem Fokus der Tastatur ansteuerbar sind. Auch wenn das Bild geschlossen wird kehrt der Fokus nicht auf den zuvor öffnenden Link zurück.


    3.1.2 Language of Parts

    Es kann vorkommen das anderssprachige Texte nicht als solche makriert wurden.


    4.1.2 Name, role, Value

    Auf jeder Seite wird der letzte Punkt der Breadcrumbs nicht als aktive Seite gekennzeichnet.

    4.1.3 Status Message

    Wenn die Elemente vom Bilderkarussell mit assestiver Technologie bedient werden geben diese keine Statusnachricht der jeweiligen Aktion zurück.


    Für einige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Alle neuen Links werden auf das Kriterium geprüft und veröffentlicht.

  • b) Unverhältnismäßige Belastung

    Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis Jänner 2023 gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.

  • c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente / Plakate zu z.B.: Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an dummy@ris.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Nenzing
Landstraße 1
6710 Nenzing

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 10a des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen..

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
  • Zur Navigation springen (Accesskey 2)
  • Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
  • Zur Suche springen (Accesskey 4)

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet

Suchoption

Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.

Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten

  • Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
  • Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
  • Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.

Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an dummy@ris.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Nenzing